Abschluss des Tarifvertrags zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsortes im SWR

08.11.2021/VRFF-SWR/Stuttgart: Die Pandemie beflügelte die sehr schnelle Einführung von Homeoffice. In der momentanen Homeofficesituation hat allein der Krisenstab ad hoc entschieden: unkomplizierte Ausgabe von Laptops, Ausleihe von Büromöbeln, Vergabe von Diensthandys. Viele Kolleg*innen arbeiten von zuhause aus, und es zeigt sich, wie gut das funktioniert. Um auch einen tariflichen Rahmen für die Nach-Corona-Zeit im SWR zu haben, verhandelte die VRFF Die Mediengewerkschaft mit dem Haus über einen neuen Tarifvertrag.

Durch die Arbeit des Krisenstabes waren in den letzten Monaten einige Themen rund um das Homeoffice bereits diskutiert und dadurch vorbereitet worden. Weitere Themen flossen durch die VRFF mit in die Verhandlungen ein. Die große Umfrage zum Thema Homeoffice wurde von GPR und dem SWR beauftragt, durch das Fraunhofer Institut durchgeführt. Ein großer Teil der befragten Kolleg:innen (ca. 2000 Rückläufer) befürwortete das Homeoffice und wünschte sich mehrfach in der Woche von zuhause aus arbeiten zu können – aus unterschiedlichen Gründen. Uns war wichtig, dass es keine Pflicht zum Homeoffice gegeben darf und die Kolleg:innen jederzeit an ihren Dienststellen arbeiten dürfen.

Unterschieden wird nun zwischen “Flexibles Homeoffice” und “Mobile Arbeit”. Mobile Arbeit ist als unregelmäßig und situativ begründet und findet nur in geringem Umfang statt. Die Genehmigung ist formlos. Flexibles Homeoffice dagegen wird regelmäßig und in mehr als 20 % der vereinbarten Wochenarbeitszeit ausgeführt. Es ist grundsätzlich möglich, soweit keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, wird mit der/dem Vorgesetzten vereinbart. Ein “Homeoffice-Pass” ist zu absolvieren (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutzes, Datenschutzes, IT-Sicherheit). Der SWR zahlt eine Einmal-Pauschale zur Unterstützung der Installation eines Arbeitsplatzes zuhause. Die zweijährige Pilotphase wird u.a. von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der die VRFF mitgestaltet. Ziel ist die Evaluation und Unterstützung des Tarifvertrages und die Lösung von Konfliktfällen. Geltungsbeginn 01.04.2022

Die VRFF Die Mediengewerkschaft freut sich über das Verhandlungsergebnis, das den rechtlichen Rahmen für Homeoffice für beide Seiten auch für die Zeit nach Corona vorgibt. Der Verwaltungsrat wird über den TV noch entscheiden. Stuttgart, den 08.11.2021