Alle Menschen haben Rechte

30.08.2018/VRFF-SWR/Stuttgart: Angesichts der politischen Entwicklung der letzten Tage ist es notwendig, sich einmal wieder die Menschenrechts-Charta vor Augen zu führen und sie auch innerhalb unserer Gewerkschaft zu veröffentlichen. Die Allgemeine Erklärung wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber die Grundlage für den Umgang mit Menschenrechten – also damit auch die Grundlage des Zusammenlebens in einer sozialen, demokratischen Gesellschaft. Klingt einfach, ist es aber nicht, dies beweisen die letzten Tage. 

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) 
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.