Novellierung des BPersVG – Die VRFF trifft sich zu einer Blau(e)pause

24.06.2021/VRFF/Berlin/BS/Freie auf dem Weg in den Personalrat

Es war ein Durchbruch, ohne Frage. Nach 47 Jahren wurde das Bundespersonalgesetz novelliert.  Damit können die örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat rechtlich jetzt die Interessen der freien Mitarbeiter*innen vertreten. Und die freien Mitarbeiter*innen können von nun an selbst an den Wahlen teilnehmen. Das ist gerade bei der Deutschen Welle sehr wichtig, da über die Hälfte der Mitarbeiter*innen frei sind.

Doch vieles lässt das Personalvertretungsgesetz im Diffusen, mit sehr viel Interpretationsspielraum. Zum Beispiel, dass freie Mitarbeiter*innen, die „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt sind“, vom Gesetz ausgenommen sind. Ab wann beginnt maßgeblich?

Die erste Blau(e)pause war ein Erfolg

Um die Erfahrungen von Kolleg*innen aus anderen Rundfunkanstalten zu nutzen, machte die VRFF DW ihre erste „Blaupause“. Über Teams wurden VRFF Kolleg*innen vom SWR, WDR und dem ZDF zu einer einstündigen Veranstaltung dazu geladen. Dabei wurde deutlich, dass es sehr unterschiedliche Regelungen bei der Ausgestaltung des Personalvertretungsgesetzes gibt.

Zum Beispiel bei der Frage, wie arbeitnehmerähnliche Freie bezahlt werden, wenn sie an den meist ganztägigen Sitzungen des Personalrates teilnehmen. Das können im Jahr schon 50 Schichten sein.

Im SWR wurden früher Tagessätze gezahlt, gemittelt aus den Honoraren eines Jahres. Dies ist umgestellt worden, jetzt erhält jeder einen festen Tagessatz, der sich an seinem Aufgabenumfang orientiert.  Im WDR wird ebenfalls aus den Honoraren des letzten Jahres ein durchschnittlicher Tagessatz ermittelt und für Personalratstätigkeiten gezahlt. Beim ZDF bekommen die arbeitnehmerähnlichen Freien feste Tagessätze.

Ebenso bei der Frage von Einstellung und Eingruppierung. Im ZDF werden neue Honorarverträge, die von vornherein mehr als 42 Tage pro Halbjahr vorsehen, sowie die Vertragsverlängerungen in den Personalrat gegeben. Dort wird auch überwacht, dass langjährige Freie nicht mehr nur das Mindesthonorar bekommen, sondern eine Erhöhung. Der Personalrat im SWR bekommt das nur bei nicht-programmgestaltenden Freien zu sehen, im WDR verzichtet der Personalrat komplett darauf.

Wer ist programmgestaltend?

Und dann der leidige Punkt, wer unter die Mitbestimmung fällt. Im ZDF fallen laut Gesetz nur die “wesentlich programmgestaltenden” heraus. Die werden vom Wahlvorstand (ZDF und Gewerkschaften) so definiert, dass  Moderatoren und Autoren mit Bildschirmpräsenz davon betroffen sind. Es handelt sich um einen überschaubaren Personenkreis, von Beschwerden ist nichts bekannt.

Es war eine sehr erfolgreiche und konzentrierte Stunde. Es wird nicht die letzte Blaupause sein, denn jetzt beginnt erst die Arbeit. Die Zeit drängt.

Nächstes Jahr werden das erste Mal Personalratswahlen stattfinden, an denen sich alle arbeitnehmerähnlichen Freien beteiligen können: sie können wählen und gewählt werden. Die VRFF wird ihren Teil dazu leisten, dass es möglichst alle sind.