10 Jahre AGG

30.09.2016/VRFF/ABR/Köln:

Wenn das mal kein Grund zum Feiern ist?! Im August 2016 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zehn Jahre alt. Das AGG hat einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder wegen der sexuellen Identität geschaffen. Das AGG hat damit den Schutz vor Diskriminierung in Alltag und Beruf gestärkt und das Thema in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt.

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Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht und hat für viele Menschen ganz praktische und relevante Auswirkungen, gerade auch für uns Gewerkschaftler.

Auch die Debatte über eine vielfältige und gerechte Gesellschaft hat das AGG mitgeprägt. Der Schutz vor sexueller Belästigung, die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, gleiche Rechte für Lesben und Schwule, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: All das sind Fragen, die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik an Bedeutung gewinnen.

Zudem sind einige von uns als Personal- und Betriebsräte für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des AGG in unseren Betrieben zuständig.