Der dbb gewährt berufsbezogenen Rechtsschutz
Der dbb als Dachverband gewährt seinen Einzelmitgliedern, also den Mitgliedern der Landesbünde und Fachgewerkschaften des dbb, berufsbezogenen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtschutzordnung des dbb
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