100 Jahre Betriebsrat

04.02.2020/VRFF/ABR/Köln: Betriebs- und Personalräte sind in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihren Töchtern selbstverständlich quasi von Anbeginn an fest verankert. Auch in großen Unternehmen und Konzernen ist es die Regel, einen Betriebsrat zu haben, in kleineren Unternehmen gibt es sie dagegen leider eher selten. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Form der betrieblichen Interessenvertretung haben sich die Arbeitnehmer in Deutschland erstmals vor 100 Jahren erkämpft, als am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz in Kraft trat.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war es zu schweren Auseinandersetzungen gekommen, bei denen 42 Menschen bei einer Demonstration durch Schüsse vor dem Reichtag starben. Was heute also für viele von uns selbstverständlich ist, musste vor 100 Jahren hart erfochten werden. Bis 1934 galt das Betriebsrätegesetz, das dann vom Führerprinzip zunächst abgelöst wurde. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 wurden Betriebsräte in der Bundesrepublik gesetzlich verankert. Bis heute gilt nun: In Firmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. 

Auch viele Mitglieder der VRFF engagieren sich in Personal- und Betriebsräten. Sie tragen damit dazu bei, dass die von den Gewerkschaften verhandelten Tarifverträge umgesetzt werden, die Arbeitnehmergesetze eingehalten werden und Betriebs- und Dienstvereinbarungen geschlossen werden, die das Arbeitsleben klarer regeln und die Mitarbeiter/innen schützen.

Wir feiern heute nicht nur diesen besonderen Tag, der sich zum 100. Mal jährt, sondern auch all die Menschen, die als Betriebs- und Personalräte unser Arbeitsleben besser und sicherer machen.

Dankeschön!