Arbeitszeiterfassung ist nun Pflicht

16.05.2019/VRFF/ABR/Köln: Einen Sturm der Entrüstung hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof bei den Arbeitgeberverbänden entfacht. Laut EuGH-Urteil müssen die Arbeitgeber nun sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten (auch Beamten) gemessen werden kann. Kritisch angemerkt wird insbesondere, dass diese Rechtsprechung zum „Ende flexibler Arbeitszeiten“ führen werde. Auch wird skandiert, dass der Aufwand zur flächendeckenden Einführung sehr hoch sei.

Faktisch werden in Deutschland eine massive Anzahl an Überstunden nicht erfasst und damit auch nicht vergütet. Dies trifft sowohl auf Mitarbeiter ohne, aber auch mit Führungsverantwortung zu. Gerade bei den “neuen” Arbeitsformen, wie der mobilen Arbeit, steht eine gewisse Flexibilität im Sinne von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vordergrund, die auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einfacher machen soll. Allerdings werden auch Bereitschaften und Störfalldienste häufig nicht im Sinne der Arbeitnehmer ausgelegt. Darüber hinaus ergibt sich aus manchen Arbeitszeitmodellen auch ein Ausbeutungsrisiko, sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch die Arbeitnehmer selbst. Nun eine für alle tragbare Lösung zu finden, die den Arbeitsschutz und die damit verbundene Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern inkludiert, wird nun die Aufgabe der Sozialpartner sein. Darüber hinaus sind auch die Betriebs- und Personalräte angehalten, die Einhaltung der Gesetzgebung dahingehend zu überwachen.

Der Bundesvorsitzende der VRFF Die Mediengewerkschaft, Ulrich Eichbladt, begrüßt das Urteil. Er ist der Überzeugung, dass der Mehraufwand an Administration in Zeiten des digitalen Erfassens gering sein sollte und somit kein Problem darstellen dürfe. Endlich werde dadurch aufgezeigt, wieviel Mehrarbeit tatsächlich oftmals geleistet werde. Gerade in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen sei diese Erfassung längst überfällig.

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