Arbeitszeitverordnung Covid-19

09.04.2020/VRFF/ABR/Köln: “Der Tag hat auch in Corona-Zeiten nur 24 Stunden”, antwortet der Bundesvorsitzende der VRFF, Ulrich Eichbladt zunächst kryptisch auf die Frage, was er von der Covid-19-Arbeitszeitverordnung halte. Geplant ist in dieser Verordnung eine Ausweitung der möglichen Arbeitszeit auf eine 60-Stunden-Woche, eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden und 9-Stunden-Ruhephasen für Familienpflichten, “Homeschooling”, Einkauf, Essen, Erholung und Schlaf.

Für den von der VRFF organisierten Bereich der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden sei eine solche Verordnung, auch wenn sie befristet wäre, nur in absoluten Notsituationen hinnehmbar. “Viele feste aber insbesondere auch freie Mitarbeiter kennen zwar solche Sondersituationen, denn laufende Produktionen und Liveberichterstattung leben nun einmal davon, dass diese eben oft nicht zwischen 9 und 5 terminierbar sind. Hier zeigen die Kolleginnen und Kollegen aus unserer Branche oft schon freiwillig, aber zumindest doch im Rahmen von tarifvertraglich abgesicherten Zeiten und Zeiträumen außerordentliches Engagement. Dazu müssen sie nicht per Gesetz verdonnert werden”, meint Eichbladt. Für Freischaffende fehle jedoch oft die tarifliche Bindung, so dass deren akute Notsituation aufgrund ausfallender Produktionen und damit ausfallendem Einkommen nun auch über ausgedehnte Arbeitszeiten ausgenutzt werden könne. “Unsere Gesundheit sollte unser höchstes Gut sein – da darf kein Unterschied gemacht werden zwischen Festen und Freien”, so Eichbladt weiter.

Solidarisch erklärt er sich auch mit anderen Berufsgruppen: “Ich möchte mir nicht ausmalen, dass ein Berufskraftfahrer auch nur eine einzige Stunde länger hinter dem Lenkrad sitzen sollte und ebensowenig andere, durch die Coronakrise besonders belastete Berufsgruppen noch länger arbeiten sollten, als das Arbeitszeitgesetz dies vorsieht. Solche Arbeitszeiten müssen Ausnahmen bleiben.” Oft genug habe er schon erlebt, das durch Freiwilligkeit seitens der Arbeitnehmer, “mal ein Stündchen dranzuhängen”, beim Arbeitgeber eine gewisse Erwartung auf Regelmäßigkeit hervorgerufen wurde. “Ich möchte nicht irgendwann nach der Krise vom Chef zu hören kriegen, dass es doch zu Zeiten von Corona auch ging”, erklärt Eichbladt abschließend. Insofern appelliert er an die Bundesregierung, sich doch noch einmal Gedanken zu machen, ob ein Zwang per Gesetz hier der richtige Weg sei, denn wo viel Arbeit sei, brauche es nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund derart langer Arbeitszeiten zusammenbrechen, sondern eine entsprechende Personaldecke, die in Zeiten von Kurzarbeit und geschlossenen Universitäten in besonders belasteten Bereichen kurzfristig aufgestockt werden könnten.