ARD-Konzept für Junges Angebot: Demokratiestiftend und meinungsbildend

23.04.2015/SWR/GJÜ/Stuttgart:

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Nachdem sich die ARD-Intendantinnen und Intendanten in Köln jetzt auf ein Konzept für das Junge Angebot von ARD/ZDF geeinigt haben, wird es in die zuständigen Gremien eingebracht werden: SWR-Rundfunkrat und ZDF-Fernsehrat. Der SWR ist seitens der ARD federführend für das Junge Angebot, Intendant Peter Boudgoust war von Anfang an der Motor für diese Entwicklung innerhalb der ARD. Als die Regierungchefs- und chefinnen der Länder am 17. Oktober 2014 den geplanten Jugend-Fernseh-Kanal ablehnten und sich für die ausschließliche Online-Verbreitung entschieden, setzte er „auf die kreativen, jungen Köpfe in unseren Häusern, die nun ein neues Konzept entwickeln, es mit Leben füllen und Programmideen entwickeln.“

Der ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor meinte in Köln „Junge Leute sollen Themen anstoßen, mitdiskutieren und das Angebot aktiv mitgestalten“, das Angebot soll sich von anderen unterscheiden und Erfolg könne nicht nur an Klickzahlen gemessen werden.

Den jungen Leuten soll man so viel Freiheit lassen, „wie nur irgendwie vertretbar, man muss nur versuchen, alles so zu organisieren, dass das Kreative gefördert wird und Raum zum Entfalten ist.“

Nein, hier handelt es sich nicht um ein Zitat zum Jungen Angebot von ARD und ZDF. Diese Worte sind vor mehr 50 Jahren aufgeschrieben worden und stammen von Fritz Eberhard (1949 bis 1958 SDR-Intendant). Sein Credo bezog sich damals auf die bahnbrechenden und kreativen Arbeiten der sogenannten Stuttgarter Schule im Bereich der Fernsehdokumentationen.
Das junge Angebot von ARD und ZDF soll, so heißt es in der Pressemeldung, für die 14 bis 29-Jährigen identitäts- und demokratiestiftende, meinungsbildende Inhalte anbieten. Es soll die Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs fördern und frei und unabhängig von kommerziellen Interessen sein.

Ein Hinweis am Rande: Fritz Eberhard, der „Raum zum Entfalten“ forderte, gehörte als Mitglied des Parlamentarischen Rates (1948/49) zu den Vätern des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.