BAG-Urteil vom 27.06.2010 zur Tarifautonomie – Wir bleiben am Ball !

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkte die Rechte der Fachgewerkschaft- en.

Die bisherige Praxis, ein Betrieb – ein Tarifvertrag, verstößt nach dem o. g. BAG- Urteil gegen die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes.

Seit dem BAG-Urteil versuchen nunmehr ver.di, DGB und Arbeitgeberverband in einer Allianz, den alten Zustand per Gesetz wieder herzustellen. Man will erreich- en, dass nur die Gewerkschaft mit der größten Mitgliederzahl Tarifverhandlungen führen darf. Damit würde jedoch den Fachgewerkschaften das Existenzrecht ent- zogen werden. Der Vorschlag dieser Allianz birgt zudem Rechtsunsicherheiten, z. B. welche Gewerkschaft die meisten Mitglieder hat. Es gibt kein verlässliches Register, aus dem Namen und Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder hervorgehen. Ebenso kann man im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie auch in anderen Bran- chen nicht genau den Betrieb abgrenzen (gilt z. B. die ARD oder die jeweilige Rundfunkanstalt als Arbeitgeber?).

Da die Arbeitsgerichte schon bei der jetzigen Gesetzeslage die Verhältnismäßig- keit eines Streiks zu beurteilen haben, ist unserer Ansicht nach die Sorge der Bundesregierung wegen evtl. zunehmender Streiks unbegründet.
Wir – die VRFF Die Mediengewerkschaft – haben uns mit unserem Schreiben vom 16. Mai an die Bundesarbeitsministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, gewandt und ausführlich dargelegt, weshalb aus unserer Sicht ein Eingreifen der Politik in die Tarifautonomie nicht erforderlich ist.

Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf unser Schreiben lässt uns hoffen, dass unsere Intention zumindest Gehör fand, da unsere Argumente zum Thema Tarifautonomie in die noch nicht abgeschloss- enen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung einfließen sollen.

Günter Walter
BTK-Vorsitzender