Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 18.07.2012 hat das Bundesarbeitsgericht erstmals im Sinne einer Klägerin entschieden, die 11 Jahre mit 13 Kettenbefristungen angestellt war (Az.: 7AZR 443/09). Zuvor wurde die Klage vom Landesarbeitsgericht Köln mit Hinweis auf EU-Recht abgewiesen.
D. h., dass man bei langer Beschäftigungsdauer und einer großen Anzahl von hintereinander geschalteten Vertragsverlängerungen vom Missbrauch der Be- fristung sprechen kann.
Leider hat das BAG in seinem Urteil keine klare zeitliche Grenze vorgegeben, ab welcher Gesamtbeschäftigungszeit und ab der wievielten Vertragsverlängerung der Missbrauch anfängt und der Vertrag daher unwirksam wird.
Nach dem BAG-Urteil ist Arbeitnehmern, die länger als 10 Jahre mit einem be- fristeten Kettenvertrag beschäftigt sind, zu einer Entfristungsklage zu raten – mit guten Chancen auf eine Festanstellung.
Günter Walter
BTK-Vorsitzender