Bei Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr

Aufgepasst: Hinzuverdienst kann zu erheblichen Rentenkürzungen führen

Senioren, die sich zu ihren Altersbezügen ein Zubrot verdienen, sollten sich über die Verdienstgrenzen eingehend informieren. Wer vor 65 in Rente geht, darf brutto nicht mehr als 400 Euro monatlich hinzuverdienen. Jeder Euro mehr wirkt sich rentenschädigend aus. Wer zum Beispiel diese Grenze um mehr als 20 Euro überschreitet, nimmt eine Kürzung von bis zu einem Drittel seiner Rente in Kauf. Bei lukrativem Hinzuverdienst kann unter Umständen die gesamte Rente ausge- setzt werden.
Zweimal im Jahr darf die 400- Euro-Hinzuverdienst-Grenze allerdings bis maximal 800 Euro überschritten werden, ohne dass derart drastische Sanktionen folgen.
Hinzuverdiener sollten sich auf den Cent genau von der Deutschen Rentenversich- erung vorrechnen lassen, wie viel sie hinzuverdienen dürfen. Unter der Telefon- nummer 0800/10 00 48 00 bietet die Deutsche Rentenversicherung kostenlosen Rat an.

Quelle : brh/10.2011