Bereitschaftsdienst als Mehrarbeit

21.04.2017/dbb/Berlin: Der dbb berichtete über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Abgeltung von Mehrarbeit in Gestalt von Bereitschaftsdiensten.

Ergänzend hierzu wird auf folgendes aufmerksam gemacht:
Wer unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung Mehrarbeit in Gestalt von Bereitschaftsdienst geleistet hat, ohne hierfür eine vollständige Stundengutschrift erhalten zu haben, sollte seine Ansprüche zeitnah geltend machen.

Der dbb stellt daher das folgende Antragsmuster auf Zeitgutschrift zur Verfügung.

Bereitschaftsdienst-Formular-Antrag

Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens August dieses Jahres einzureichen.

Es kann die Gutschrift rückwirkend für drei Jahre geltend gemacht werden. Im laufenden Jahr 2017 können mithin Ansprüche aus 2014 bis zum Ablauf dieses Jahres (2017) geltend gemacht werden.

Der vorliegende Musterantrag gibt die Möglichkeit, anspruchswahrende Schritte einzuleiten. Der Antrag leitet das Verwaltungsverfahren ein, hemmt jedoch noch nicht die Verjährung.

Reaktionsmöglichkeiten der Dienstherren:

1. Ablehnungsbescheid
Hier ist seitens des Einzelmitglieds Widerspruch innerhalb eines Monats seit Zugang möglich und erforderlich.

2. Widerspruchsbescheid (nach Ablehnung und Widerspruch)
Hier ist seitens des Einzelmitglieds Klage innerhalb eines Monats seit Zustellung zu erheben.

3. Keine Reaktion
Nach drei Monaten ohne Reaktion des Dienstherrn besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.