Das ändert sich 2012

Zum 01.Januar 2012 gibt es in vielen Bereichen wie z.B. Gesundheit, Finanzen, Rente, Umwelt und Kommunikation Änderungen. Hier einige Neuerungen auf einen Blick:

Gesundheit / Pflege

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 49.500 auf 50.850 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Steigende Pflegesätze
Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhäng- ig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr be- zahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1.100/1.550 Euro, im stationären Bereich bei 1.023/1.550/1.918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1.918 Euro.

Medien /Telekommunikation

Digitaler Empfang
Ende April wird die analoge Satellitenübertragung beendet. Dann werden die Pro- gramme der öffentlich-rechtlichen Anstalten und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Wer bisher analog schaute, muss sein Gerät mit einem digitaltauglichen Empfangsteil an der Schüssel und einem digitalen Satelliten- receiver fit machen. Kabelnetznutzer brauchen sich nicht umzustellen.

Anbieterwechsel
Erst, wenn eine reibungslose Übergabe vom abgebenden an den aufnehmenden Anbieter gewährleistet ist, darf der Verbraucher vom Netz getrennt werden. Die Umschaltung muss dann innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin tele- fonieren kann, bestimmt das Telekommunikationsgesetz(TKG)

Steuer / Rente

Rente mit 67
Mit dem 1. Januar 2012 beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 – und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehm- er mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der so- genannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahr- gang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.

Beitragssatz Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 Euro beispiels- weise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.

Finanzen / Versicherungen

Pfändungsschutz
Ab Januar kann Geld auf dem Konto nur auf einem sogenannten Pfändungs- schutzkonto (P-Konto) vor Gläubigern geschützt werden. Kunden müssen also ihr Girokonto bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung umwandeln. Dann ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Dieser Freibetrag kann erhöht werden, wenn etwa Unterhalt für Kinder oder Ehepartner gezahlt werden muss.

Quelle:KSTA/Ran