23.09.2017/VRFF/ABR/Köln:
Nach fünf Verhandlungsrunden und zwei Warnstreiks gibt es nun endlich ein Verhandlungsergebnis der Gehaltstarifrunde für WDR und Beitragsservice zu vermelden.
Für Angestellte mit festem oder befristeten Arbeitsvertrag gilt:
• 2,2 % Tariferhöhung rückwirkend zum 01.04.2017 (die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt Ende Dezember)
• 2,35 % Tariferhöhung zum 01.04.2018
• 200 € Einmalzahlung
• Der Kinderzuschlag wird bis zum 25. Lebensjahr ohne Ausbildungsnachweis gezahlt
• Zum 40-jährigen Jubiläum erfolgt eine Sonderzahlung von einem Monatsgehalt und fünf Tagen zusätzlichem Urlaub im Jubiläumsjahr
Für Freie gilt:
Modell A
• 2,2 % Mindesthonorarerhöhung ab 01.11.2017
• 2,35 % Mindesthonorarerhöhung ab 01.04.2018
• 600 € Einmalzahlung
• Asymmetrische Tarifsteigerung (Erprobungsphase 01.01.2018 bis 31.03.2019)
Modell B
• 2,0 % Mindesthonorarerhöhung ab 01.11.2017
• 2,0 % Mindesthonorarerhöhung ab 01.04.2018
• 600 € Einmalzahlung
Zu Modell A werden die Betroffenen zunächst befragt. Sollte es mehrheitlich abgelehnt werden, kommt Modell B zum Tragen.
Für Auszubildende gilt:
• Erhöhung des Ausbildungsentgelts um 50 € ab 01.11.2017
• Weitere Erhöhung des Ausbildungsentgelts um 50 € ab 01.04.2018
• 150 € Einmalzahlung
Für Rentner gilt:
• Berücksichtigung der neuen Regelung zur Altersversorgung (ausgehandelte Tarifsteigerung Minus 1)
• 1,2 % Steigerung der Betriebsrente ab 01.11.2017
• 1,35 % Steigerung der Betriebsrente ab 01.04.2018
• 250 € Einmalzahlung
Das Ergebnis gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien. Aus unserer Sicht wäre es ohne die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften, die auch für die Belange ALLER Mitarbeiter*innen an den Warnstreikmaßnahmen teilgenommen haben, zu diesem Ergebnis nicht gekommen!