Laufzeit des neuen Tarifvertrages:
· 01.10.2013 bis 30.09.2015 (24 Kalendermonate)
Lineare Erhöhungen:
· 2,3 % ab 01.01.2014
· 2,3 % ab 01.01.2015
Auszubildende und Volontäre:
· 2,8 % ab 01.01.2014
· 2,8 % ab 01.01.2015
Einmalzahlung:
400 Euro (100 Euro für Auszubildende und Volontäre; 500 Euro für Mitarbeiter/innen mit einem Zeitvertrag, die ja weder Zeitwertkonten noch eine andere Versorgung erhalten) für Oktober bis Dezember; die Auszahlung findet im Dezember 2013 statt und wird Arbeitnehmer/innen gewährt, die am 1. Dezember 2013 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, auf das der MTVHR anwendbar ist).
Familienzuschlag:
Der Familienzuschlag wird zukünftig (ab 01.01.2014) in voller Höhe (= unabhängig
vom Beschäftigungsgrad) gezahlt; die Höhe bleibt unverändert bei 117 € je Kind.
Einstellung in Zeitwertkonten:
· Im April 2014: 300 Euro für alle Arbeitnehmer/innen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über Zeitwertkonten fallen
· Im April 2015: 500 Euro nur für die Arbeitnehmer/innen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über Zeitwertkonten fallen und die zudem der Geltung des “Versorgungstarifvertrages vom 30. März 1998” (VTV) unterliegen