Anhebung der Gehälter der Festangestellten:
· ab 01. 07. 2013 um 1,9 % plus um einen Sockelbetrag von 30 €
· ab 01. 07. 2014 um 2,95 %
· Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die im Juli 2013 ausgezahlt wird.
· Die Vergütungen von Azubis, Volos, Orchesterpraktikanten und Volontärspraktikanten werden ebenso erhöht.
Anhebung der Honorare der 12a-Freien:
· ab 01. 07. 2013 um 2,1 %
· ab 01. 07. 2014 um 2,95 %
· sowie die Erhöhung der Sonderzahlung ab November 2013 auf 660 €
· Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die mit dem Juli–Honorar ausgezahlt wird.
· Außerdem wird im 12a-Tarifvertrag die Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit von jetzt 60.000 € auf das jeweilige Niveau der Vergütungsgruppe 12 /8 der Festangestellten angehoben.
Einheitliche Urlaubsregelung für:
· Azubis und Volos: 28 Tage
· 12a-Freie: 32 Tage
· Festangestellte: 34 Tage
· Aus dem BAG-Urteil resultierende Ansprüche aus 2012 werden auf den Urlaub 2013 zugeschlagen.
Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung:
· Azubis: 6 Monate im Zeitvertrag, statt wie bislang im Aushilfsvertrag
· Volos: 6 Monate im befristeten 12a-Status