Das Tarifverhandlungsteam der DW

24.03.2014:

Die Tarifkommission der DW besteht aus Jutta Schumacher und Christoph Eich, DW Bonn, sowie Christoph Pigulla, DW Berlin.

Schumacher3Jutta Schumacher ist seit Dezember 2007 Mitglied in der VRFF BG Bonn. Bereits Ende 2008 kam der Einstand in der Tarifkommission bei den Verhandlungen zum Manteltarif. Seitdem ist sie bei fast allen Verhandlungen dabei. Ihr Spezialgebiet sind dabei die Versorgung- und Vorruhestandsregelungen. Seit 2012 ist sie Mitglied im ÖPR Bonn.

Eich3Christoph Eich ist seit dem 1.2.1992 Mitglied der VRFF und damit ein Urgestein in der Betriebsgruppe DW Bonn. Er ist seit Mitte der 90er Jahre Mitglied der Tarifkommission und hat seitdem bei allen Tarifthemen mitverhandelt.

Christoph Pigulla ist seit März 2000 Mitglied der VRFF BG DW Berlin. Bei der Personalratswahl im selben Jahr wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des ÖPR Berlin gewählt, dem er bis 2008 angehörte. Von 2004 bis 2012 war er Mitglied im Gesamtpersonalrat der DW. Seit 2004 gehört er der Tarifkommission der DW an.

Tarifgeschäft

Im Januar haben wir die Vergütungstarifverhandlungen erfolgreich mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

– Erhöhung der Honorare und Gehälter um 2,65% ab 1. Februar 2014

– erneute Erhöhung um 2.95% ab 1.1.2015

– Erhöhung der Altersbezüge um 2,65% ab 1.8.2014

– Der Erholungsurlaub beträgt künftig 30 Tage für alle Angestellten, unabhängig vom Alter

– Das Kinderbetreuungsgeld wird auf 1000€ /Jahr und Kind erhöht und auch an Feste Freie ausgezahlt

Der Thema Urlaub war für uns sehr wichtig, denn noch letztes Jahr waren die Vergütungsverhandlungen daran gescheitert. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, welches nach Lebensalter unterschiedlichen Urlaub als altersdiskriminierend bewertete, mussten die bisherigen Regelungen ersetzt werden. Dieses Urteil wurde im öffentlichen Dienst des Bundes so umgesetzt, dass alle Angestellten nur noch den Urlaub erhalten, den die Jüngeren bekommen, nämlich 29 Tage. Erst mit 55 Jahren gibt es einen Tag mehr. Wir konnten im Januar eine tarifliche Regelung zur Zufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen erreichen von 30 Tagen für alle.

Die Ausweitung des Kinderbetreuungszuschusses auf Kinder von Festen Freien ist als großer Erfolg zu werten. Erstmalig kommen auch freie Mitarbeiter in den Genuß dieser sozialen Leistung.

Der Kinderbetreuungszuschuß ist Ersatz für den bereits 2007 weggefallenen Familienzuschlag, der aus politischen Gründen nicht erhalten werden konnte. Damals wurde bereits vereinbart, dass die DW jährlich einen Betrag in einen Fonds einstellt, der den Kindern der Beschäftigten zugute kommen soll. Mangels besserer Alternativen wurde 2012 beschlossen, dieses Geld direkt an die Eltern auszuzahlen, gegen Vorlage von Nachweisen über entstandene Kosten bei vorschulischer Kinderbetreuung. Die Erhöhung des Maximalbetrags auf 1000 € soll gewährleisten, dass der von den Gewerkschaften und der DW vereinbarte Betrag vollständig verwendet werden kann.

Eine weitere Besonderheit im DW-Tarifgeschehen ist die Einrichtung eines Kreativitätsfonds; dieser wurde bei der Behandlung des Urheberrechts im Manteltarifvertrag vereinbart. In ihn fließen kleine Urheberrechtsabgeltungen, die so gering sind, dass der adminstrative Aufwand der DW größer wäre als der Auszahlungsbetrag. Mittlerweile sind in dem Kreativitätsfonds genügend Mittel für neue Projekte; ein Gremium, das paritätisch mit Gewerkschaftsvertretern und Vertretern der DW besetzt ist, wird über die Verwendung entscheiden.