Datenschutz für Smart-TV-Nutzer – Datenschutzbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschieden gemeinsames Positionspapier

28.05.2014/ZDF-ARD/Mainz:

Smart_TV

Smart-TV braucht Datenschutz: Die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ein Positionspapier verabschiedet, das die Grundregeln für Smart-TV festlegt. Wenn der Zuschauer zusätzlich zum Fernsehangebot Internetdienste auf seinen Bildschirm holt, ist technisch ein Datenaustausch nicht vermeidbar. Diese Daten müssen aber strikt zweckgebunden bleiben, und schon gar nicht darf ein personenbezogenes Nutzungsprofil entstehen. “Smart-TV-Geräte bieten dem Zuschauer viele nützliche Zusatzfunktionen. Einen nachhaltigen Markterfolg wird es für die Geräte aber nur dann geben, wenn der Zuschauer auf den wirksamen Schutz seiner Daten vertrauen kann”, so der Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschutzbeauftragten, Christoph Bach vom ZDF.

Das gemeinsame Positionspapier hält unter anderem fest, dass die anonyme Nutzung von Fernsehangeboten auch bei Smart-TV-Geräten gewährleistet sein muss. Eine Profilbildung über das individuelle Fernsehverhalten ist ohne Information und Einwilligung der Zuschauer unzulässig. Darüber hinaus müssen Smart-TV-Geräte, die HbbTV-Angebote der Sender sowie sonstige Web-Dienste über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Die Datenschutzbeauftragten von ARD und ZDF begrüßen es, dass das Positionspapier von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Gerätehersteller und den für die privaten Sender zuständigen Landesmedienanstalten mitgetragen wird. “Mit diesen gemeinsam verabschiedeten Anforderungen gewinnen alle Beteiligten, also Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstige Anbieter, Klarheit, welcher datenschutzrechtliche Rahmen zu berücksichtigen ist”, sagt Horst Brendel, Datenschutzbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier: www.datenschutz.zdf.de