Die BTK informiert: Entgelttransparenzgesetz

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit

19.04.2018/VRFF-BTK/GW/Bonn: Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer. Statistische Erhebungen in Deutschland weisen eine Differenz von bis zu 21% aus – und selbst bei vergleichbarer Qualifikation beträgt der Entgeltunterschied 6%. Das lässt sich auf eine versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt schließen.

Um Lohnlücken zu schließen, wurde ein gesetzgeberisches Maßnahmebündel auf den Weg gebracht, das unter anderem die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Reform des Elterngeldes und die Einführung des Elterngeldes Plus umfasst. Zudem wird per Gesetz die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen gefördert.

Das Ziel, eine faire Entlohnung von Männern und Frauen sicherzustellen, verfolgt das neue Entgelttransparenzgesetz. Das Gesetz normiert dafür einen Auskunftsanspruch der Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer erhalten das Recht zu erfahren, wieviel Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit vergleichbarer Arbeit verdienen.
Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Mitarbeitern arbeiten.
Adressat des Antrags auf Auskunft ist grundsätzlich der Personalrat. Der Beschäftigte muss seinen Auskunftsanspruch in Textform geltend machen. Binnen drei Monate muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten schriftlich Antwort erteilen.