Der Zehnte Senat des BAG hat sich am 23. Juni 2010 der vom Vierten Senat des BAG im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit angeschlossen. In einer entsprechenden Pressemitteilung des BAG heißt es:
“Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsver- hältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.”
Dieses Urteil stärkt die verfassungsmäßigen Rechte der “VRFF Die Medienge- werkschaft” als Fachgewerkschaft.
Den Vorstoß von BDA und DGB, diese Rechte per Gesetz einzuschränken, lehnen wir als verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie ab.
Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen und mit Vernunft und Augenmaß begleiten.
Weiterführende Informationen finden Sie u. a. unter www.tarifunion.dbb.de