ELENA im hr

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Neues “ELENA-Verfahren”
Im Monatsgespräch mit dem Intendanten am Dienstag stand auch das “ELENA-Verfahren” auf der Tagesordnung, das am 1. Januar 2010 startet. Dabei sollen die Daten aller rund 40 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland in einer gigantischen Datenbank auf Vorrat gespeichert werden. Geschäftsleitung und Gesamtpersonalrat haben zum ELENAVerfahren eine gemeinsame Erklärung abgegeben.

ELENA – der gläserne Arbeitnehmer
Mit ELENA, dem “elektronischen Entgeltnachweis”, sollen vom 1. Januar 2010 an die Daten aller rund 40 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland in einer gigantischen Datenbank auf Vorrat gespeichert werden – Monat für Monat. Ziel von ELENA ist es, die für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen erforderlichen Nachweise zu zentralisier- en, Nachfragen bei früheren Arbeitgebern überflüssig zu machen und dadurch das Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen. Soweit die hehre Absicht.

Die gesetzliche Grundlage für ELENA ist im März 2009 endgültig mit der Zustimmung des Bundesrats geschaffen worden. Vom 1. Januar 2010 an wird auch der Hessische Rundfunk seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen müssen und monatlich die Daten der Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg übermitteln. Der Datenbogen umfasst insgesamt 41 Seiten. Neben den üblichen Daten wie Name, Adresse, Steuernummer, Steuerarten, Sozialversicherungsabgaben usw. werden alle Arten von Entgelt, Nebenbeschäftigungen, Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit, Urlaub, unentschuldigtes Fehlen, auch Streik) und Kündigungen (durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer ein- schließlich Gründe und Verfahren) erfasst. Die genannten Dateninhalte sind nur einige Beispiele und sollen deutlich machen, in welcher Detailtiefe die Daten übermittelt werden müssen. ELENA birgt – wie jede flächendeckende Speicherung elektronischer Daten – die Gefahr, dass die Informationen über Millionen von Beschäftigten zu anderen als dem angegeben Zweck missbraucht werden .

Verblüffend ist, dass bisher in den Medien kaum über ELENA berichtet wurde. Und das, obwohl das Thema Datenschutz und Datensicherheit, die Ausspähung von Mitarbeitern (wie bei der Bundesbahn oder bei Lidl) oder von Kunden (wie bei der Telekom) immer wieder im Fokus der journalistischen Berichterstattung steh- en. Dem stellvertretenden Gesamtpersonalratsvorsitzenden des hr, Uli Breuer, ist es zu verdanken, dass das Thema in die betriebliche Öffentlichkeit des hr gelangt ist. Der Gesamtpersonalrat verurteilt die zentrale Durchleuchtung der hr-Beschäftigten, die mit ELENA umgesetzt werden soll.

Intendant, Gesamtpersonalrat, die Gewerkschaften im hr – mit dem Senderverband von Ver.di, dem DJV und der VRFF – fordern die Rücknahme von ELENA und halten das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten steht nicht im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

09.12.2009, Geschäftsleitung/Gesamtpersonalrat