Erbschein erst nach Sachstandsprüfung …. …. damit das Erbe nicht zur Schuldenfalle wird

Wer erbt, der geht in der Regel davon aus, dass er etwas bekommt, in Amts- sprache ausgedrückt, dass er ” einen Vermögenszuwachs ” verbuchen kann. Doch leider ist das nicht immer so. Denn ein Erbe übernimmt nicht nur das Ver- mögen, sondern im Zweifelsfall auch die Schulden, sprich alle Kreditbedingungen und sämtliche auf dem Erbe ruhenden Belastungen, beispielsweise Hypotheken. Das kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass das Erbe zum Zuzahlungsge- schäft wird. Wer abschätzen kann, dass er nichts als Schulden erbt, sollte die Erbschaft verweigern.

Hat man geerbt, dann sollte man sich unbedingt schlau machen, ob es sinnvoll ist, dieses Erbe auch anzutreten.

Nach Testamentseröffnung oder Bekanntwerden der Erbfolge hat jeder Erbe sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er das Erbe annehmen oder ab- lehnen will. Eine Zu – oder Absage ist bindend und kann im Normalfall nicht mehr korrigiert werden. Deshalb sollte man im Vorfeld vorhandene Papiere sichten und sich bei den Banken erkundigen, welchen Umfang das zu erwartende Erbe hat.

Vorsicht : Sich den Erbschein besorgen bedeutet für das Nachlassgericht, dass man die Erbfolge antritt und das mit allen Konsequenzen.


Quelle: brh/Dezember2011