Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

07.05.2018/dbb/Berlin: Am 7. Mai 2018 fand im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz statt. Der dbb war mit einer Delegation vertreten und hat darüber hinaus eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf wird eine langjährige Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion umgesetzt: die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz war im Jahr 2011 der Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben worden. Eine finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber an künftigen Ausgabensteigerungen in der Krankenversicherung war damit ausgeschlossen worden. Der dbb hatte dies in seinen damaligen Stellungnahmen scharf kritisiert. Umso mehr wird die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung nun begrüßt. Allerdings, und das machte Maik Wagner, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb am Rande der Anhörung deutlich, geht dem dbb die Einbeziehung der Arbeitgeber nicht weit genug. Arbeitnehmer werden seit Jahren mit Zusatzkosten einseitig belastet: Rezeptgebühren, Arzneimittelzuzahlungen oder auch die täglich zu entrichtenden zehn Euro im Krankenhaus sollten aus Sicht des dbb über den allgemeinen Beitrag finanziert werden und damit auch hälftig von den Arbeitgebern.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz in die Finanzautonomie der Krankenkassen eingegriffen werden. Als „einen Angriff auf die Selbstverwaltung“ bezeichnete Maik Wagner das Vorhaben, die Kassen gesetzlich zu zwingen, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Der dbb sieht für dieses Vorhaben nur Nachteile: das Ausnutzen kurzfristiger Beitragssenkungsspielräume wird langfristig teuer erkauft. Es ist zu befürchten, dass sich der Wettbewerb der Krankenkassen zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung nur noch über den Beitrag definiert. Spezielle Satzungsleistungen treten in den Hintergrund. Die vorgesehene Absenkung der gesetzlich vorgesehenen Obergrenze für die Finanzreserven um ein Drittel wird mittel- bis langfristig zu stärker schwankenden Beitragssätzen führen, da der Puffer schmilzt, mit dem etwaige Ausgabensteigerungen bisher abgefedert werden konnten.

Der dbb sieht in der Auskehrung der Finanzreserven an die Versicherten eine 180-Gradwende der Politik. Noch mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2015 hatte der Gesetzgeber eigens einen so genannten Pflegevorsorgefonds eingerichtet, der über 20 Jahre mit 0,1 Beitragssatzpunkten gespeist wird und der die absehbaren Kostensteigerungen im Gesundheitswesen abmildern sollte. Für den dbb ein deutliches Zeichen, dass der neue Gesundheitsminister kurzfristige politische Signale einer nachhaltigen Ausfinanzierung vorzieht, so Wagner.

Schließlich sollen mit dem Gesetz die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbiert werden. Bisher mussten Selbstständige, unabhängig von ihren tatsächlichen Einnahmen auf einen Mindestbemessungswert von 2.284 Euro im Monat Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Dieser Wert soll nun zum 1. Januar 2019 halbiert werden. Für die Betroffenen eine gute Regelung, die auch der dbb gegenüber dem European Economic and Social Committee angeregt hatte.

Um den Krankenkassen genügend Zeit für die Umsetzung der Neuregelungen zu geben, ist die Kabinettbefassung bereits für Ende Mai vorgesehen, so dass das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.