Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Zeitarbeitsverträgen

25.10.2016/VRFF/GW/Mainz:

Der Bundestag hat am 19.10.2016 ein Gesetz zur Regulierung von Leih- und Werksverträgen verabschiedet. Demnach sollen Leiharbeiter nach neun Monaten Tätigkeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Leiharbeiter dürfen auch nicht mehr als “Streikbrecher” eingesetzt werden.

Z. Zt. wird die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitskräften auf 1 ½ Jahre beschränkt, danach müssen sie von der jeweiligen Firma übernommen werden.