Gesetz zur Tarifeinheit – Kommentar des Vorsitzenden der VRFF-Bundestarifkommission

29.10.2014/VRFF/GW/Bonn:

Bis 2010 galt in Deutschland ein ungeschriebenes Gesetz “Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“.

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Nach einer Klage vor dem Bundesarbeitsgericht im Juni 2010 wurde festgestellt dass diese Praxis gegen Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) verstößt.

Die so geschaffene Tarifpluralität möchte die Bundesregierung jetzt – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – per Gesetz aufheben.

Auch wenn in diesem Gesetzentwurf kein Streikverbot benannt wird und nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gültig ist, sind alle Beschäftigten im Betrieb an die Friedenspflicht dieses Tarifvertrages gebunden, was gleichbedeutend mit einem Streikverbot für die weiteren Gewerkschaften im Betrieb ist.

Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mitzuteilen, ob er Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Wie soll da festgestellt werden, welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft ist, auch wenn hierzu ein Notar bemüht werden sollte?

Da Mehrheiten sich auch ändern können, müsste die Prozedur vor jeder einzelnen Tarifverhandlung von neuem durchgeführt werden.

Auch die Definition dazu, wie ein Betrieb abgegrenzt wird, fehlt im Gesetzentwurf.

Die VRFF ist der Meinung, dass bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz keinen Bestand haben dürfte. Da die VRFF gegen das Prinzip der “Einheitsgewerkschaft” ist, wird sie nichts unversucht lassen, um dieses Gesetz zu verhindern.