Grundsatztarifvertrag 2005

25.04.2013

Mit dem Abschluss des Grundsatztarifvertrages 2005 haben die Gewerkschaften für die Rundfunkanstalten eine dauerhafte Kalkulierbarkeit der Kosten, sowie für die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten eine angemessene Versorgung gewährleistet.

Obwohl im Grundsatztarifvertrag 2005 abschließend geregelt wurde, wie auf gesetzliche Änderungen reagiert werden soll, versuchen einige Rundfunkanstalten, den Versorgungstarifvertrag aufzubrechen und mit den Gehaltstarifverhandlungen zu verknüpfen. Diese Vorgehensweise lehnt die VRFF entschieden ab.

Wenn sich ein Tarifpartner durch gesetzliche Änderungen einseitig belastet fühlt, dann können wir nur durch Verhandlungen auf ARD-Ebene das Problem lösen. Einen Vergleich mit dem öffentlichen Dienst, in dem 2002 vereinbart wurde, dass bestimmte Renten nur um 1% steigen dürfen, ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

Im Rundfunkbereich haben die Tarifpartner schon 2007 mit dem Abschluss des Versorgungstarifvertrages (VTV) einen neuen Weg beschritten. Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst kam es mit dem Inkrafttreten des VTV 1997 zum Bruch bei der Altersversorgung zwischen Alt und Jung für neu eingestellte Mitarbeiter.

Auch mit dem Abschluss des Grundsatztarifvertrages 2005 hat sich das Niveau der Altersversorgung an den öffentlichen Dienst angeglichen und den Rundfunkanstalten eine Menge Kosten erspart.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keinen Grund für Verhandlungen zur Altersversorgung.  Der Wunsch der Rundfunkanstalt für Verhandlungen ist ausschließlich in weiteren Einsparungen auf Kosten von Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeiter zu sehen.

Günter Walter   BTK-Vorsitzender