Kehrtwende des DGB zur gesetzlich geregelten Tarifeinheit

14.05.2014/VRFF/ABR/Köln:

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Nun ist es amtlich – die Delegierten des DGB-Bundeskongresses in Berlin haben am 13.05.2014 beschlossen, dass eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit vom Deutschen Gewerkschaftsbund abgelehnt wird, sofern damit eine Einschränkung der Tarifautonomie und des Streikrechts verbunden ist. Damit herrscht nun in diesem Punkt Einigkeit bei den großen gewerkschaftlichen Dachverbänden dbb und DGB.

Die Regierungskoalition will mit der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit eine Zersplitterung der Tariflandschaft verhindern – es soll in einem Betrieb nur noch einen Tarifvertrag geben. Diese Forderung wurde bisher vom DGB und der BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) unterstützt.

Der dbb (Deutscher Beamtenbund und Tarifunion) hatte früh erkannt, dass durch eine solche gesetzliche Regelung die Macht der Spartengewerkschaften beschnitten würde und sich frühzeitig offen dagegen ausgesprochen – so nun auch der DGB unter seinem neuen Chef Reiner Hoffmann.

„Die VRFF als Mitgliedsgewerkschaft im Dachverband des dbb beglückwünscht die Delegierten des DGB-Bundeskongresses dazu, dass Sie die Weitsicht und auch den Mut hatten, den vorherigen Kurs des DGB zur gesetzlichen Tarifeinheit zu korrigieren. In solch eklatant wichtigen Angelegenheiten müssen die gewerkschaftlichen Dachverbände zusammenstehen und gemeinsam für die Rechte der Arbeitnehmer kämpfen – dazu gehört auch die Tarifautonomie und das Streikrecht“, so Ulrich Eichbladt, Bundesvorsitzender der VRFF die Mediengewerkschaft zu der überraschenden Kursänderung des DGB.

 

UliEichbladt

Man darf gespannt sein, wie nun die Regierungskoalition auf die Kehrtwende des DGB reagiert.