Koalitionsvertrag – Was ändert sich für die Arbeitnehmer

11.04.2018/VRFF-BTK/GW/Bonn: Die Bundestarifkommission hat sich auf ihrer Sitzung am 10. März 2018 in Bonn u.a. mit den Auswirkungen des Koalitionsvertrages beschäftigt, die in den nächsten vier Jahren in Form von Gesetzen verabschiedet werden sollen.

Als erstes ist der Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer über die Entgeltstruktur in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern am 06. Januar 2018 in Kraft getreten. 
Diesem soll in den nächsten zwei Monaten das Gesetz über das Recht auf Teilzeit und Rückkehr auf Vollzeit folgen.
Alle Ausbildungsberufe sollen modernisiert werden und in ein neues Berufsbildungsgesetz, das am 01. August 2019 in Kraft tritt, einfließen.

Vorgesehen, jedoch noch nicht terminiert sind:

  • Verbot von Kettenfristverträgen mit Sachgrund über fünf Jahre
  • Begrenzung von Fristverträgen ohne Sachgrund auf 18 Monate mit maximal einer Verlängerung und Begrenzung auf 2,5 % der Beschäftigten in einem Betrieb; jeder weitere Fristvertrag gilt automatisch als Festvertrag
  • Im Hinblick auf die weitere Digitalisierung sollen die Persönlichkeitsrechte in einem Beschäftigungsdatenschutzgesetz festgelegt werden
  • Alle Arbeitnehmer sollen das Recht auf Beratung durch die Arbeitsagentur erhalten. Dies betrifft die Änderung der Arbeitsabläufe durch die Digitalisierung, dokumentiert durch ein Aufstiegsfortbildungsgesetz

Sobald die vorgenannten Ausführungen im Koalitionsvertrag gesetzlich festgeschrieben werden, werde ich separat darüber berichten.