Leiharbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

06.10.2010/vrff/DBA/Berlin: Seit langem besteht die Belegschaft von öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten aus freien und festen Mitarbeitern. Ursprünglich wurden freie Mitarbeiter fast nur in den Programmbereichen und in den künstler- ischen Bereichen beschäftigt, mittlerweile finden sich in allen Bereichen freie Mit- arbeiter.

Freie und feste Mitarbeiter haben gleichwertige Tarifverträge und die gleichen Gewerkschaften handeln – oft in einem Zug – für beide Gruppen Tarifverträge mit gleichen Leistungen aus. Sorge bereitet uns die Befristung von Arbeitsverträgen – heute bei allen Neueinstellungen üblich. Die Befristungen werden immer wieder mit der Ungewissheit um den Fortbestand der jetzigen Organisationsstruktur be- gründet. Für die neuen Mitarbeiter bleibt die Ungewissheit und die Perspektive fehlt. Seit einigen Jahren bemerken wir jedoch eine kleine aber steigende Zahl von Leiharbeitskräften in unserem Unternehmen. Bisher handelte es sich meist um “untere” Lohngruppen, Reinigungskräfte, Buffetkräfte, Küchenhilfen, Betriebs- schützer/Pförtner, Handwerker. Immer häufiger wird diese Beschäftigungsart aber auf weitere Berufsbilder, wie zum Beispiel Sachbearbeiter, IT-Kräfte, Bild- und Tontechniker bis hin zum “Leihredakteur”, ausgedehnt. Als Sonderform der Leih- arbeit erkennen wir auch die Arbeitnehmerüberlassung von zentralen ARD Ein- richtungen.

Als Gewerkschaft stehen wir der Leiharbeit in allen Formen ablehnend gegenüber, denn:

– Leiharbeit wird unfair entlohnt

Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche verdienen in der Regel viel weniger als ihre festangestellten Kollegen. Deutlich weniger verdienen Beschäftigte, deren Unter- nehmen mit den Zeitarbeitsverbänden AMP, iGZ und BZA Verträge abgeschloss- en haben. Bei gleicher Qualifikation und gleichen Aufgaben erhalten sie durch- schnittlich 20 bis 40 Prozent weniger Gehalt als die Beschäftigten in Festanstell- ung. Jede achte Leiharbeitskraft muss durch ergänzende Hartz IV-Leistungen unterstützt werden. (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung) Leben und Arbeit müssen durch ein faires Einkommen gesichert und planbar sein – alles andere bedeutet Stress: Leiharbeitskräfte verweilen nur kurz in einem Betrieb, oft nur wenige Monate. So lässt sich keine berufliche Perspektive entwickeln. Auch die Gründ- ung einer Familie bzw. die Realisierung des Wunsches nach Kindern wird durch diesen Mangel erheblich erschwert.
Durch Leiharbeit und Niedrigeinkommen ist auch eine ansteigende Altersarmut zu erwar-ten. Es werden geringere Beiträge – häufig auch unregelmäßig – in die Rentenversicherung eingezahlt. Meistens fehlen den Betroffenen die finanziellen Mittel zum Aufbau einer privaten Alterszusatzversorgung.
Letztendlich ist der Erwerb von Wohneigentum und andere größere Investitionen bei unregelmäßigem Einkommen erschwert bzw. verhindert.

– Leiharbeitnehmer werden als “Beschäftigte zweiter Klasse” behandelt

Leiharbeit ist noch vor Teilzeit und einer befristeten Anstellung die unbeliebteste Beschäftigungsform, laut Bericht der Hans-Böckler-Stiftung. Und das nicht ohne Grund: Niedriglöhne sind für die Beschäftigten in Leiharbeit Normalität. Hinzu kommen weniger Urlaub, kürzere Kündigungsfristen und die Ausgrenzung aus Firmenrente, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblichen Gratifikations- systemen. Ein weiteres Charakteristikum der Leiharbeitsbranche ist die erhöhte Unfallhäufigkeit. Bestimmungen des Arbeitsschutzes werden häufig nicht ein- gehalten beziehungsweise nicht kontrolliert.


– Missbrauch von Leiharbeit stärkt den Niedriglohnsektor

Früher war Leiharbeit ein Instrument, um Auftragsspitzen oder kurzfristige Per- sonalknappheit (Krankheit o.ä.) abzudecken. Heute werden unsichere Beschäft- igungsverhältnisse mehr und mehr zur Regel – zu Lasten von Festanstellungen. Die Anzahl der Beschäftigten in Leiharbeit ist in den letzten zehn Jahren von 200.000 (1997) auf fast 700.000 (2007) gestiegen, wie aus der Darstellung der Hans-Böckler-Stiftung deutlich wird. Damit verankern die Unternehmen dauerhaft schlechte Arbeitsbedingungen, drücken die Standards für alle und verunsichern die gesamte Belegschaft.


– Leiharbeit hat negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima im Betrieb

Die Schlechterstellung von Beschäftigten in Leiharbeit im Betrieb trägt zur fort- schreitenden Entsolidarisierung der Arbeitnehmer untereinander bei. Die tariflich- en und sozialen Standards der Stammbelegschaft geraten immer mehr unter Druck. Die Nutzung von scheinbar flexiblen und billigen Leiharbeitskräften sind für Arbeitgeber wesentlich attraktiver als die Einstellung von festen Angestellten und das wiederum macht die Stammbelegschaft misstrauisch gegenüber ihrer be- nachteiligten Konkurrenz.


– Leiharbeit führt zur Vernachlässigung der Personalentwicklung

Die Verantwortung der Betriebe, geeignete Strategien gegen eine Überalterung zu entwickeln, wird vernachlässigt. Der temporäre Zukauf von Fachkräften und Kompetenzen verführt auch dazu, Weiterbildungsaktivitäten nicht mehr im er- forderlichen Maße umzusetzen. Die Zukunft des öffentlich rechtlichen Rundfunks sind motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Neben Ausgründungen, befristet- en Verträgen und freier Mitarbeit ist die Leiharbeit verant-wortlich für den Plan- stellenabbau und verhindert Festanstellungen mit Perspektiven. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit ist außerdem keineswegs die Lösung für eine angestrebte Kostensenkung.

– Leiharbeit hebelt geltende Tarifverträge aus – Tarifflucht

Die Tarifverträge der im Betrieb etablierten Gewerkschaften gelten nur noch für einen Teil der Beschäftigten. Die große Gefahr: der Geltungsbereich der Tarifver- träge wird immer weiter eingeengt. Einheitliche Tarifverträge werden als Ganzes gefährdet. In dieser zersplitterten Tariflandschaft werden Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber komplizierter. Die Interessen der Beschäftigten können so weitaus schwieriger vorgebracht und durchgesetzt werden.