18.08.2021/VRFF-HR/UD/Frankfurt: Personalratswahlen im Zeichen von Corona durchzuführen, war Neuland für alle Beteiligten des hr. Da sich aber nach Meinung der Gewerkschaften erhebliche Pannen ereignet haben und auch nicht klar war, ob angesichts von Home-Office jeder wusste, dass eine Personalratswahl anstand, hatten sich die Gewerkschaften entschlossen, die Wahlen anzufechten. Wir und vom DJV unterstützt gingen dabei noch weiter. Es besteht, nach Aussage eines Wahlhelfers, der Verdacht der Wahlmanipulation seitens eines ver.di Mitglieds. Diesem Verdacht muss das Gericht ebenso nachgehen, wie den Unregelmäßigkeiten, die bei den Wahlen am 25. und 26. Mai dieses Jahres vorkamen.
So wurden teilweise unvollständige Briefwahlunterlagen verschickt, oder KollegInnen erhielten – trotz Antrag – die Wahlunterlagen nicht. Andere bekamen die Briefwahlunterlagen so verspätet, dass sie kaum eine Chance hatten, diese rechtzeitig an den Wahlvorstand zurückzuschicken. Die Wahlen waren an den „Schwarzen Brettern“ ausgeschrieben und auch im Intranet veröffentlicht worden. Nicht jede/r, der/die im Home-Office arbeitete, hat sich im Intranet umgesehen, geschweige denn extra an den „Schwarzen Brettern“ im Funkhaus umgetan. Alle, die im Home-Office arbeiteten, haben auch nicht die Wahlwerbung der Gewerkschaften im FaD mitbekommen. Alles Gründe, die Wahlen anzufechten.
Das Verwaltungsgericht hatte nun die Aufgabe, im Zuge eines Amtsermittlungsverfahrens herauszuarbeiten, ob sämtliche angeführten Umstände nicht nur vorlagen, sondern ob diese auch dazu geführt haben, dass sie das Wahlergebnis beeinflusst haben. Sollte das der Fall sein, müssten die Wahlen wiederholt werden. Das Gericht wird auch die Vorwürfe der Wahlmanipulation seitens ver.di prüfen.
Und das Gericht hat heute entschieden, die Wahlen müssen wiederholt werden!
Was das bedeutet, darüber werden wir entsprechend informieren.