Neuer Telemedienauftrag

ARD und ZDF müssen Urheber angemessen beteiligen! 

22.06.2018/VRFF/RKW/Mainz: Die VRFF begrüßt den Wegfall der Sieben-Tage-Frist für die Mediatheken und die Möglichkeit, Spielfilme einzustellen und Kulturarchive aufzubauen.

Allerdings sieht die VRFF die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Pflicht, die Ausweitung der Einstellungen in die Mediatheken den Urhebern und ausübenden Künstlern angemessen zu vergüten. „Es ist doch klar, dass die Urheber und ausübenden Künstler (und nicht nur die Auftragsproduzenten) fair an der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in den Mediatheken der ARD und ZDF beteiligt werden müssen“, stellt der Vorsitzende der VRFF, Ulrich Eichbladt, klar. „Denn ein dauerhaften Verbleib von Film- und Fernsehwerken in den Mediatheken ohne gesonderte Vergütung für die Urheber und ausübenden Künstler würde in eklatanter Weise gegen urheberrechtliche Prinzipien verstoßen.“
Die VRFF wird daher die Urheber und ausübenden Künstler darin unterstützen, ihre Forderungen nach angemessener Vergütung durchzusetzen.

Neben der UrheberAllianz der Berufsverbände der Kameraleute, Editoren, Szenen- und Kostümbildner wenden sich auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren, der Bundesverband Regie, der Interessenverband Deutscher Schauspieler und auch die Produzentenallianz entschieden gegen die dauerhafte Einstellung von Filmwerken in Mediatheken ohne adäquate Nutzungsvergütung für die Urheber der gezeigten Werke.

Die VRFF teilt die Ansicht der Berufsverbände und fordert die Sendeanstalten auf, unverzüglich Tarifverhandlungen hinsichtlich der Erlösbeteiligungen für die Nutzungen in der Mediathek aufzunehmen, um die angemessene Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler sicherzustellen.

Diese dringende Notwendigkeit sieht die VRFF nicht nur für die Urheber und ausübenden Künstler, die unmittelbar für die öffentlich-rechtlichen Sender tätig geworden sind, sondern selbstverständlich auch für diejenigen, die im Rahmen von Auftragsproduktionen der Sendeanstalten Filmwerke geschaffen oder interpretiert haben.

Es kann in keiner Weise hingenommen werden, dass nur die Produzenten Beteiligungen an Nutzungserlösen erhalten sollen und die Urheber und ausübenden Künstler um die ihnen gesetzlich zustehenden Vergütungen geprellt werden.