“No Billag” – Demokratie auf dem Prüfstand

 

04.03.2018/VRFF/ABR/Köln:
Per Volksentscheid wurde heute in der Schweiz darüber abgestimmt, ob der dortige öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin gebührenfinanziert bleiben soll, oder die Rundfunkgebühr generell abgeschafft und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (aber auch von 34 privaten Sendern) zukünftig über Werbeeinnahmen erfolgen soll. 5,3 Millionen Schweizer waren damit gefordert, über die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung, insbesondere von der Wirtschaft, zu entscheiden oder einen Grundstein für deren mögliche Abschaffung zu legen.

Die Schweizer haben sich mit 71,6 % FÜR ihren “richtigen” öffentlich-rechlichen Rundfunk ausgesprochen und damit erneut zementiert, wie wichtig auch ihnen ein ausgewogener öffentlich-rechtlicher Rundfunk ohne Einflussnahmemöglichkeiten durch Politik, Kirche und vor allem auch die Wirtschaft ist. Zu dieser Entscheidung gratulieren wir als Mediengewerkschaft den Eidgenossen sehr herzlich!

Sie haben sich mit ihrem NEIN zu “No Billag” für einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit unabhängiger Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung entschieden, der einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leistet. Das Programm in den vier Landessprachen – ein zentraler Auftrag des öffentlichen Rundfunks in der Schweiz – ist darüber hinaus auch für den Zusammenhalt im Land sehr wichtig. Viele Sendungen, auch für Randregionen der Schweiz, könnten ohne die Rundfunkgebühren nicht mehr finanziert werden. Damit wäre dort sogar die mediale Grundversorgung nicht mehr gesichert. Die Schweizer haben sich also mit ihrem Votum auch zur Solidarität für Minderheiten und deren Interessen bekannt.

Auch wenn in Deutschland ähnliche Diskussionen über den dortigen Rundfunkbeitrag geführt werden, wie das in der Schweiz der Fall ist, so ist eine direkte Einflussnahmemöglichkeit über Initiativen ähnlich der “No Billag” hier aktuell nicht möglich – das erlaubt die derzeitige Rechtslage nicht, da in Deutschland nach dem Grundgesetz auf Bundesebene keine Volksentscheide zulässig sind. Es bleibt zu hoffen, dass auch hier der Solidaritätsgedanke obsiegt. Ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auch ein Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten, nicht zuletzt zur Meinungs- und Pressefreiheit!