Noch ein lupenreiner Demokrat ?

22.04.2016/VRFF-ZBS/FBi/Köln:

lupenreiner_demokrat

“Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“ Diese Worte von Kurt Tucholsky kommen einem in den Sinn, wenn man verfolgt, wie Recep Tayyip Erdoğan gegen Jan Böhmermann vorgeht.

Sicher, das Gedicht von Böhmermann ist grenzwertig und trifft nicht unseren Geschmack, aber im Kontext der Sendung war es zulässig.

Angela Merkel macht hier keine glückliche Figur, indem sie zunächst den Beitrag von Böhmermann als „bewusst verletzend“ kritisiert und dann der Justiz gestattet, gegen Böhmermann zu ermitteln.

Die Bewertung des Sachverhalts den Gerichten zu überlassen ist der einzig richtige Weg. Auch wenn die Lösung der Flüchtlingskrise auf der politischen Tagesordnung steht, Grundrechte wie Meinungs- und Kunstfreiheit sind nicht verhandelbar!

Obwohl es die Gesetzeslage hergibt, dass Böhmermann vor den Kadi gezogen wird, halten wir es nicht mehr für zeitgemäß, dass jemand wegen „Majestätsbeleidigung“ angeklagt werden kann.

Vielmehr sehen wir in der Klage den Versuch Erdoğans, ein Signal an all diejenigen zu senden, die sich kritisch mit seiner Politik auseinander setzen. Ein Urteil gegen Böhmermann würde nicht in erster Linie unseren Journalismus treffen, sondern insbesondere die kritische Berichterstattung in der (noch) demokratischen Türkei.

Wir als Mediengewerkschaft machen uns stark für Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit.