VRFF-Betriebsgruppe Freie Produktionswirtschaft veranstaltet zweiten Brennpunkt
Sonntag 20.3.2022 von 13:00 bis 15:00 Uhr
12.03.2022/VRFF-Freie/München: Brennpunkt 2: Diesmal mit zwei Themenblöcken:
- Coronabedingter Drehausfall … und dann ??
(Für Alle, die nicht am Brennpunkt 1 teilnehmen konnten)
Was ist zu tun – und – welche Fragen ergeben sich, wenn Dreharbeiten pandemiebedingt verschoben werden?- müssen Ausfalltage bezahlt werden
- besteht der Anspruch auf Vergütung
- dürfen Ausfalltage mit Urlaubstagen verrechnet werden?
- können Ausfalltage sich auf den Versicherungsschutz auswirken?
- generell: kann der Produzent sein Risiko (z.B. eines Drehausfalls) auf seine Mitarbeitenden abwälzen?
- Anfahrtszeit – Shuttlezeit – Hotel als Wohnort?
Was hat sich dazu im TV FFS vom 30.04.2021 – gültig seit 01.09.2021 – geändert?- kann ein Hotel einfach als Wohnort deklariert werden – was sind die Folgen
- lassen sich finanzielle Einbußen – wenn ja wie – ausgleichen?
- Kann ein temporäres Produktionsbüro einem Geschäftssitz gleichgesetzt werden oder als 1. Tätigkeitsstätte deklariert werden, wenn der Filmschaffende dort nie arbeiten wird?
- wenn Anfahrts-und Shuttlezeiten (auch bis zu 20 km außerhalb der Wohnortgrenzen) nicht als Arbeitszeiten anerkannt werden – was kann man tun?
Wir wollen über Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Filmschaffende und auch über Möglichkeiten einen Sachverhalt juristisch bewerten/prüfen zu lassen, mit Euch reden.
Unterstützt werden wir wieder von RA Stefan Korb, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Markus Stoffel, dem Corona-Beauftragten des BVK.
Fragen und Erfahrungen sind erwünscht. Weitersagen auch!
Ein Link zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung wird kurz vor Veranstaltungsbeginn auf der Homepage der Betriebsgruppe Freie Produktionswirtschaft:
erscheinen. Eine Registrierung oder Anmeldung vorab ist nicht erforderlich.