Gewerkschaften befürchten, dass Langzeitarbeitslose am Ende benachteiligt sind.
Zum Schluss waren noch die Finanzen zu klären, und das hat die Sache kompliziert gemacht. Finanzminister Wolfgang Schäuble wollte kein zusätzliches Geld herausrücken, nicht die vergleichsweise bescheidenen 50 Millionen Euro, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur Bekämpfung der Altersarmut 2013 veranschlagt hatte, und erst recht nicht die drei Milliarden Euro für das Jahr 2035. Sie haben dann einiges hin- und hergeschoben, nun kann das Gesetzgebungsverfahren offiziell beginnen. Nach heftiger Kritik von Gewerkschaften, Versicherern und Wissenschaft hat von der Leyen ihre anfänglichen Pläne verändert, allerdings nicht grundsätzlich. Dem Kölner Stadt-Anzeiger liegen die Eckpunkte vor.
Zuschussrente:
Wer nur wenig Rente bekommt, muss ab 2013 nicht unbedingt zum Sozialamt gehen. Er kann auch bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen. Ursprünglich sollte auf jeden Fall 850 Euro aufgestockt werden. Die veränderten Pläne sehen nun laut Regierungseckpunkten vor, dass „ maximal ein Bruttobetrag von 850 Euro „ herauskommt. Verändert wurde die Berechnung. Weil mit Entgeltpunkten hantiert wird, ist es für die Einzelnen allerdings nicht unbedingt leicht nachvollziehbar. Einkünfte aus privater Altersvorsorge werden nicht auf die Zuschussrente angerechnet. Die Grünen bemängelten die Bevorzugung von privat Versicherten. „ Gerechter ist es, wenn man mindestens 20 Prozent aus allen eigenen Ansprüchen behalten dürfte „ , sagte der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kühn. Unverändert bleiben die Bedingungen für die Zuschussrente: 40 Versicherungsjahre und 30 Jahre Beitragszeit (dazu zählen Kindererziehung und Pflege) in der Rentenkasse. Ab 2019 müssen zudem fünf Jahre private Altersvorsorge nachgewiesen werden. – bis 2049 steigt diese Hürde auf 35 Jahre. Sozialverbände und Gewerkschaften haben schon bisher kritisiert, das Arbeitnehmer mit langen Arbeitslosigkeits-Zeiten diese Hürden kaum nehmen können. Die Vorschläge seien „ gut gemeint, aber nicht gut gemacht „ , sagt DGB – Vorstand Annelie Buntenbach. Altersarmut würde damit nicht bekämpft. Das Ministerium rechnet damit, dass zunächst rund 52.000 Personen von der Zuschussrente profitieren. 2030 sollen es 1,4 Millionen sein. Niedrige Hürden würden die Zahlen erhöhen – und die Kosten auch.
Erwerbsminderungsrente:
Wer wegen Krankheit früher aufhört zu arbeiten, bekommt derzeit so viel Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Diese so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre verlängert werden – im Schnitt sind das 50 Euromehr Rente im Monat. Das Geld kommt aber nicht sofort. Weil die Zurechnungszeit sich jährlich nur um einen Monat erhöht, gibt es bis 2029 jedes Jahr zwei bis drei Euro mehr für Frührentner. Eine leichte Verbesserung dürfte sich für einige dadurch ergeben, dass das Einkommen der letzten vier Berufsjahre vor der Verrentung dann nicht für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente gezählt werden sollen, wenn in diesem Zeitraum der Verdienst – etwa wegen krankheitsbedingter Teilzeit – geringer war als davor.
Kombirente:
Es ist der in der schwarz-gelben Koalition am wenigsten umstrittene Punkt: Arbeit soll sich für Frührentner mehr lohnen, wenn sie über 63 Jahre alt sind und 35 Jahre rentenversichert waren. Bisher dürfen nur 400 Euro dazuverdient werden. Jedes Einkommen darüber wird auf die Rente angerechnet. Künftig wird das höchste Einkommen der 15 Jahre vor Renteneintritt die Grenze sein. Grünen – Experte Strengmann-Kuhn meint, dass die Regelung die besser stellt, die es gar nicht brauchen. Denn „Wer vorher wenig verdient hat, darf als Rentner auch wenig verdienen“ .
KSTA, 21.03.2012