05.08.2021: Das BVerfG hat entschieden – die Beitragserhöhung kommt.
Aus unserer Sicht führt das Bundesverfassungsgericht sehr anschaulich und nachvollziehbar aus, warum die Erhöhung nun kommt bzw. die Nicht-Zustimmung zur Erhöhung durch das Länderparlament von Sachsen-Anhalt juristisch nicht haltbar war.
Wenngleich die Rückwirkung zum 01.01.2020 nicht festgestellt wurde, so dürfte der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten spätestens in der nächsten KEF-Berechnung berücksichtigt werden.
Detaillierte Informationen sind der Pressemiteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html
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