21.12.2020/VRFF/ABR/Köln: Man würde meinen, 2014 ist schon eine Weile her, oder?! Sicherlich ginge man davon aus, dass auch der ein oder andere Denkansatz von damals zu den Akten gelegt wurde? Mitnichten…
Vergangene Woche hatte so Manche*r ein Déjà-Vu. Denn da landete plötzlich wieder ein an anderer Stelle eingemottet geglaubter Vorschlag, diesmal vorgetragen vom Bundesfachausschuss für Wirtschaft, Arbeitsplätze, Steuern für das CDU-Wahlkampfprogramm auf dem Tisch. Darin wird gefordert, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abzuschaffen und langfristig die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schrittweise zu privatisieren. Die Erlöse sollen dann nach der Privatisierung in einen Medienfonds fließen, aus dem dann wiederum einzelne Programminhalte finanziert würden. Bis es soweit sei, wolle man den ÖRR auf Aufgaben beschränken, “die private Anbieter nicht oder nur unzureichend gewährleisten können“, so heißt es in dem Papier.
Ende 2014 versuchte sich an diesem Thema schon einmal der Wissenschaftliche Beirat im Bundesfinanzministerium mit einem Gutachten zum Thema “Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung”. Inhalt zusammengefasst: die Öffentlich-Rechtlichen sollen nur noch dort zuständig sein, wo die Privaten versagen oder bei “Unterabdeckung von wünschenswerten Nischenangeboten”.
Hört sich irgendwie ähnlich an, oder?! Der ÖRR als Notnagel und Lückenfüller…
Der Bundesvorsitzende der VRFF Die Mediengewerkschaft, Ulrich Eichbladt dazu: “Die Überlegungen zum Wahlkampfprogramm der CDU bedeuten für mich den Niedergang eines neutralen und werbefreien Journalismus. Auch wenn man sich im Nachgang, zumindest auf bundespolitischer Ebene, wieder ganz schnell zum ÖRR bekannt hat, so riecht es doch sehr aufgekocht.”
Es bleibt abzuwarten, inwiefern derartige Überlegungen überhaupt Eingang in das Wahlprogramm der CDU finden werden. “Bis dahin würde es Sinn machen, dass entsprechende Fachausschüsse von Parteien selbst einmal die oft eingeforderte Transparenz schaffen, indem sie die dort vertretenen Mitglieder auf ihrer Homepage nennen. Augenscheinlich ist man an einem entsprechenden Austausch nicht interessiert. Es wird Zeit für ein öffentlich zugängliches Lobbyregister”, so Eichbladt abschließend.