So verrückt ist das SteuerrechtVier Steuersätze für das Osterei

10.04.2017/VRFF/GD/Köln:

Oster Eier

Osterei ist nicht gleich Osterei, das wissen nicht nur Kenner des guten Geschmacks, sondern auch des Steuerrechts. Mit vier verschiedenen Steuersätzen rückt der Fiskus dem Osterei zu leibe.

Aus Sicht des Finanzamtes ist das Osterei eine komplexe Sache, denn es gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Für das Schokoladenei oder das frische Hühnerei aus dem Supermarkt werden 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Beim Ei vom Landwirt können 10,7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Wer Dekoeier aus Holz, Kunststoff oder Pappe mag, zahlt dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wird beim Hobbybauern gekauft, kommt der Käufer womöglich ganz ohne Mehrwertsteuer davon, weil die Kleinunternehmerregelung gilt. Wem jetzt ganz schlecht vom Steuer-Chaos ist, braucht sich über faule Hühnereier keine Gedanken mehr zu machen. PS: Letztere werden übrigens per Gesetz mit 19 Prozent versteuert. (Quelle : Der Steuerzahler 04/17)

Ich wünsche im Namen der Seniorenvertretung der VRFF ein Frohes Osterfest und guten Hunger auf das Osterei.

Günter Dahlem
Vorsitzender der Seniorenvertretung der VRFF

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