Sozialrenten und Beamtenpensionen verfolgen unterschiedliche Ziele

Unwissenheit und Neidkomplexe, sie sind es, die schon seit Urzeiten die Diskussionen in Sachen unterschiedlicher Altersversorgungssyteme in Deutschland beherrschen. Zur Klarstellung nochmals diese Hinweise: Bei der beamtenrechtlichen Versorgung handelt es sich um ein eigenständiges Alterssicherungssystem, das in seinen Grundlagen nicht mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verglichen werden kann. Daran ändert auch nichts, dass beide Systeme in der veröffentlichen Meinung permanent gleichgesetzt werden. Im Gegenteil: Die gesetzliche Rente beruht auf den Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts. Der Versicherte ( und sein Arbeitgeber ) leisten Zahlungen, aus denen sich später die Rentenleistung berechnet und gezahlt wird. Dabei darf nicht außer Betracht bleiben, dass der Staat jährlich große Summen von ( wohlgemerkt im Übrigen auch von den Beamten nicht zu knapp ) aufgebrachten Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse überweist. Derzeit wird die Summe auf über 80 Milliarden Euro beziffert. Ein Vergleich beider Altersversorgungssysteme verbietet sich schließlich auch deshalb, weil mit Sozialrenten einerseits und Beamtenpensionen andererseits unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Die gesetzliche Rente ist zu keinem Zeitpunkt als allumfassende Vorsorge der Arbeitnehmer verstanden worden. Man denke nur an die zu vernachlässigenden Betriebsrentenansprüche ! Das Beamtenversorgungssystem hat demgegenüber das Ziel, eine umfassende Altersversorgung für die Beamten und seine nächsten Familienangehörigen auch im Ruhestand so zu gewährleisten, dass er keine größeren Einbußen seines Lebensstandards hinnehmen muss.

BRH-NRW, 06/2012