Tag der Menschenrechte

10.12.2021/VRFF/MG/Köln:

Wir verdanken es dem sozialpolitischem Einsatz und dem diplomatischem Geschick von Eleanor Roosevelt, dass die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” am 10. Dezember 1948 angenommen wurde.

Sie spielen in der verfassungsrechtlichen Ordnung Deutschlands eine ganz besondere Rolle und finden sich daher im Katalog der Grundrechte wieder.

Auch in unserer täglichen Gewerkschaftsarbeit spielen sie eine Rolle und einige Artikel stellen hierfür sogar das Fundament:

Artikel 1 (Tarif)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren

– Sie haben die gleichen Rechte und sind gleich wertvoll.

Artikel 2 (Gender)

Niemand darf diskriminiert werden

– es ist egal welche Hautfarbe, Religion, politische Überzeugung oder Geschlecht jemand angehört.

Artikel 8 (Rechtschutz)

Anspruch auf Rechtschutz

– Jeder hat das Recht zu klagen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.

Artikel 19 (Presse)

Recht auf freie Meinungsäußerung

– Jeder darf seine Meinung äußern und diese u.a. über Medien öffentlich machen.

Artikel 19 (Streik)

Recht auf friedliche Versammlungen

– Dieser Artikel ermöglicht uns, eine friedvolle Versammlung abzuhalten und uns zu einer Vereinigung zusammenzuschließen.

Artikel 21

Recht auf Demokratie und freie Wahlen

– Ermöglicht u.a. die Bekleidung eines Amtes und die Mitarbeit an der Regierung unseres Landes.

Das wohl wichtigste Recht für unsere Arbeit ….

Artikel 23

Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter

– Hierunter verbirgt sich u.a. das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit sowie einen fairen Lohn. Darüber hinaus das Recht, zum Schutze seiner Interessen eine Gewerkschaft zu bilden oder dieser beizutreten.

Artikel 24 (Tarif)

Recht auf Erholung und Freizeit

– Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf bezahlten Urlaub.

Artikel 29

Wir alle tragen Verantwortung gegenüber anderen

– Jeder hat Pflichten gegenüber der Gesellschaft und steht in der Verantwortung.

Wir werden uns auch künftig für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte (gerade auch im Arbeitsumfeld) einsetzen.