Tarifeinheitsgesetz

11.07.2017/VRFF/BTK/GW:

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des dbb und weiterer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz im Wesentlichen abgewiesen.

Das Tarifeinheitsgesetz bleibt in Kraft!

Zwei Verfassungsrichter gaben ein Sondervotum ab, das die Klage stützt. Allerdings fordert das Gericht Nachbesserungen vom Gesetzgeber.

Eine Regelung wird vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften müssen Berücksichtigung finden. Der Gesetzgeber muss in diesem Punkt bis Ende 2018 Abhilfe schaffen.

Bis zur Neuregelung darf ein Tarifvertrag nur in Kraft treten, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaften ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt.

Aus unserer Sicht werden sich jetzt die Arbeitsgerichte mit den Fragen

–          wer ist die Mehrheitsgewerkschaft,

–          wie wird ein Betrieb abgegrenzt und

–          sind die Interessen der Minderheitsgewerkschaften berücksichtigt

befassen müssen.

Die BTK wird sich ggf. in einer Sondersitzung mit dem Thema befassen, sobald die Urteilsbegründung vom Verfassungsgericht schriftlich vorliegt.

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