Tarifvertrag über Rufbereitschaft beim WDR abgeschlossen

Der Abschluss des Tarifvertrags war zwingend notwendig, um der bisher
inoffiziell stattfindenden Rufbereitschaft einen tariflich geregelten Rahmen zu
geben. Der VRFF ist bewusst, dass es unter Umständen durch die
unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten zu Härtefällen kommen kann und
wird die Umsetzung des Rufbereitschaftstarifvertrags weiter beobachten.
Die Novellierung und Verabschiedung dieses Tarifvertrags ist der kleinste gemeinsame
Nenner der Tarifpartner. Ziel der VRFF war es, den Tarifvertrag zur
Rufbereitschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so angenehm wie möglich
mit zu gestalten.

Weitere Informationen siehe im Mitgliederbereich.