Urteil des BVerfG zum ZDF-Rundfunkstaatsvertrag

26.03.2014/VRFF/ABR/Köln:

BVerfG-Tafel

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der ZDF-Staatsvertrag in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten einen zu starken Einfluss von Staat und Politik im ZDF beklagt und deshalb Normenkontrollanträge gestellt. Beide Länder hatten gegen die Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates geklagt, nachdem 2009 eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte, obwohl sich der damalige Intendant Markus Schächter dafür ausgesprochen hatte.

UliEichbladt

“Wir ALLE als Mitarbeiter des öffentlich-rechtliche Rundfunks haben einen Bildungsauftrag – der kann nicht erfüllt werden, wenn die Staatsferne nicht gewährleistet ist! Ich begrüße daher das Urteil des Verfassungsgerichts, sorgt es doch nun für klarere Verhältnisse innerhalb des ZDF und wird möglicherweise auch wegweisend für die Besetzung der Gremien anderer öffentlich-rechtlicher Anstalten sein.” sagt der Bundesvorsitzende der VRFF, Ulrich Eichbladt, selbst viele Jahre im ZDF beschäftigt, zum Urteil. “Meiner Meinung nach führt das Urteil auch zu weiterem Akzeptanzgewinn bei den Zuschauern und Zuhörern, denen die Unabhängigkeit der Berichterstattung von der politisch vorherrschenden Meinung sehr wichtig ist. Auch zukünftig lehne ich Eingriffe politischer Kräfte besonders auch in die Programminhalte und Programmgestaltung entschieden ab.”

Der Anteil von Politikern und “staatsnahen Personen” im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss nach der richterlichen Entscheidung von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zwei Drittel der Gremien müssen künftig mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen wie Sport, Kirche, Gewerkschaften, Umweltschützern besetzt werden.

Zudem dürfen nun nicht mehr die Ministerpräsidenten über die Besetzung mit staatsfernen Mitglieder, die gesellschaftliche Gruppierungen repräsentieren, bestimmen. Darüber hinaus dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates “keinen bestimmenden Einfluss” mehr ausüben.

Das Gericht ordnete an, dass die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden müssen.