23.02.2017/VRFF/AH/Mainz: Gleiche Arbeit, weniger Geld – das wollte die Journalistin Birte Meier nicht mehr hinnehmen und klagte gegen diese Ungleichbehandlung gegenüber männlichen Kollegen. Das Gericht hat die Klage der ZDF-Reporterin nun abgewiesen – demnach liege keine Diskriminierung vor.
Als Grund für die bessere Bezahlung der männlichen Kollegen benannte das ZDF die längere Betriebszugehörigkeit. Der Richter verwies bei der Ablehnung außerdem darauf, dass „die Männer vielleicht besser verhandelt hätten.”
Das Urteil nimmt die Bundesgenderbeauftragte der VRFF, Astrid Hollmann, mit Kopfschütteln zur Kenntnis. Es offenbare die ganze Herausforderung bei der Ungerechtigkeit der Bezahlung, die in Deutschland immer noch bei 22% liegt. Es stelle sich laut Hollmann die Frage, ob ein weiblicher Richter wohl auch so argumentiert hätte? „Wenn das Verhandlungsgeschick für die Entlohnung wichtiger ist, als die Kompetenz und die Arbeitsleistung, haben wir in Deutschland ein Problem.“ stellt die Fachfrau für Chancengleichheit in der Arbeitswelt fest. Das Urteil biete deshalb auch die Argumente für ein Entgeltgleichheitsgesetz. Der aktuelle Gesetzentwurf soll künftig für größere Transparenz bei der Bezahlung sorgen. Dann soll es in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden ein individuelles Auskunftsrecht geben. „Natürlich wäre es schön, wenn die Welt von alleine gerecht wäre, aber solange unbewusste Vorurteile bei der Leistungsbeurteilung von Männern und Frauen nicht ausgeschlossen werden können, brauchen wir Regeln“, weiß Hollmann aus der gewerkschaftlichen Praxis zu berichten. Das in 2015 verabschiedete Gesetz über die Geschlechterquote sei ein gutes Beispiel, denn es zeige Wirkung und ist damit ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu geschlechtergerechter Entlohnung für Frauen und Männer.
Wünschenswert wäre allerdings auch ein Verbandsklagerecht im Gesetz, damit Frauen und Männer mit ihren Sorgen nicht immer individuell belastet sind, so wie es Birte Meier erleiden musste. Sie wird mit ihrem Anliegen in die nächste Instanz gehen. Ein wichtiger Fall für alle Frauen, nicht nur in der Medienbranche, in der insbesondere Freischaffende der Willkür der Auftraggeber ausgesetzt sind.