Wo bleiben die „Festen Freien“, wenn es um die Mitbestimmung geht?!

29.07.2020/VRFF/DB/Berlin: Das Bundespersonalvertretungsgesetz soll novelliert werden – richtig und wichtig, denn es gilt im Organisationsbereich der VRFF in einigen Landesrundfunkanstalten sowie in der Deutschen Welle! Aber: im aktuellen Referentenentwurf zur Novellierung des BPersVG vermisst die VRFF Die Mediengewerkschaft immer noch die Aufnahme der sogenannten „Festen Freien“ in den Kreis der wahlberechtigten bzw. wählbaren Mitarbeiter*innen.

Deswegen fordert die VRFF das Bundesinnenministerium auf, im Entwurf des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Begriff der „Beschäftigten“ dahingehend zu erweitern, dass auch die „Festen Freien“ dazu gehören. Es kann nicht angehen, dass diese Kolleginnen und Kollegen von der Mitbestimmung ausgeschlossen sind, obwohl sie genau wie die Festangestellten, dafür sorgen, dass die Sender ihren Auftrag erfüllen. „Feste Freie“ sind in unseren Sendern in den Redaktionen, der Produktion und Technik und auch in der Verwaltung tätig. Da ist es nur gerecht, dass sie auch der Mitbestimmung unterliegen und sich aktiv in den Personalräten beteiligen können. Erfahrungswerte liegen hier aus einigen Anstalten vor, die den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen unterliegen und bei denen „Feste Freie“ zum Kreis der Beschäftigten selbstverständlich dazugehören.

Ein Personalrat muss immer die Möglichkeit haben die Interessen ALLER Beschäftigten zu vertreten! Es kann nicht angehen, dass hier bis zu 50 % der Mitarbeiter*innen ausgeschlossen werden!