23.05.2019/VRFF/ABR/Köln: Am 23. Mai 1949, also vor genau 70 Jahren, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist.
Artikel 1, Absatz 1 lautet: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Zu einer funktionierenden Demokratie gehört natürlich auch die Pressefreiheit, die durch Artikel 5 Satz 1 des Grundgesetzes geregelt wird.
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Dieser Artikel steht seit jeher auch für das Vorhandensein eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der durch staatliche, kirchliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit, die durch die Finanzierungsart Rundfunkbeitrag keiner Zensur unterliegt und durch seine vollständige Verbreitung Jeder und Jedem zur Verfügung steht.
An diesem besonderen Tag sollte sich Jede/r noch einmal vor Augen führen, welch ein starkes Grundgesetz wir haben. Wir als VRFF Die Mediengewerkschaft feiern diesen Tag und freuen uns, dass wir durch Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Bildung von Vereinigungen, insbesondere auch zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen regelt, die Möglichkeit haben, weiterhin für Euch und Eure Arbeitnehmerrechte einzutreten.
Mehr zum Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
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