Auftrag erteilt

21.03.2019/VRFF/ABR/Köln: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 21.03.2019 entschieden: das seit einiger Zeit schon heiß gehandelte Modell, welches die Höhe des Rundfunkbeitrages an einen Index koppelt (z.B. Inflationsrate) soll geprüft werden. Bis Juni sollen Eckpunkte stehen.

Klar ist bereits schon länger, dass der Rundfunkbeitrag 2021 steigen müssen wird – dies bestätigte auch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs), die alle vier Jahre die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt.

Das komplizierte Finanzermittlungsverfahren, aber auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allgemein sind regelmäßig politisches Thema, das so manche/r Ministerpräsident/in gerne umschiffen möchte. Wenn jedoch der Rundfunkbeitrag von 2021 an nach einer Übergangsphase sechs Jahre lang nach einem Index steigen würde, also z.B. an die Inflationsrate gekoppelt wäre, könnte man jede Erhöhung in der Öffentlichkeit damit erklären, dass die Anstalten nur den Anteil zugesprochen bekommen, den die Teuerung ihnen nimmt.

“Klingt nach einem ernstzunehmenden Modell”, findet der VRFF-Bundesvorsitzende Ulrich Eichbladt. “Der Teufel steckt hier jedoch eindeutig im Detail – das fängt schon bei der Ermittlung eines möglichen Sockelbetrages an”, so Eichbladt. Hier herrsche ja bereits Uneinigkeit in der Ministerpräsidentenkonferenz. Eichbladt weiter: “Natürlich würde der bürokratische Aufwand sinken, aber die Inflationsrate würde auch nicht immer die Kosten decken, die durch den Ankauf bestimmter Rechte nun einmal entstehen – bei denen bestimmt eben der Markt und der richtet sich eben nicht zwangsweise an der Inflation aus”. Auch der Einfluss der KEF würde sich verändern, erklärt Eichbladt, “und ob die Diskussion um den Rundfunkbeitrag sich trotz mehrfacher Bestätigung durch gerichtliche Instanzen bei einer Art Automatismus zur Steigerung wirklich auf Sparflamme herunterfahren lässt, bleibt abzuwarten”.