Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden…

09.12.201/VRFF-ZBS/MG: … auch auf dem Weg ins Homeoffice besteht Unfallschutz.

Auch wenn sich der ursprüngliche Fall vor Corona zugetragen hat, geht das BSG unserer Meinung nach mit dieser Entscheidung mit der Zeit und hat durch die Verbesserung ihres Unfallschutzes auch die Voraussetzungen für Homeoffice verbessert.

Wo bisher der Unfallschutz erst ab betreten des Arbeitszimmers galt, besteht er künftig auch auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme innerhalb der Wohnung.

Maßgeblich hierfür ist, dass der zurückgelegte Weg unternehmensdienlich ist.

Gesichert wird die neuere Rechtsprechung des BSG durch die Gesetzesänderung aus 07.2021.

Für uns ein großer Schritt in die richtige Richtung.