Denken Sie an die Pensionskassenwahl!

Am 15. Mai 2012 finden die Wahlen für die Mitgliedervertretung der Pensions- kasse für die ZDF-Arbeitnehmer(innen) statt. Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Alle Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen per Hauspost an die Dienstadresse, in Ausnahmefällen an die Privatadresse. Bitte geben Sie Ihre Wahlunterlagen bis spätestens 12.00 Uhr am 15. Mai beim Wahlausschuss ab (Pensionskassengebäude, 3. Stock, Zimmer 352).

Welche Aufgabe hat die Mitgliedervertretung und wie setzt sie sich zusammen?
Die Mitgliedervertretung ist das von wahlberechtigten Arbeitnehmenden gewählte Gremium, das in der Pensionskasse als Kontrollorgan fungiert. Die Mitgliederver- tretung besteht aus zwei Wahlgruppen. Wahlgruppe I (14 Vertreter und 28 Er- satzleute) wird für das Zentralstudio sowie die Landesstudios Mainz und Wies- baden gewählt, Wahlgruppe II (3 Vertreter und 6 Ersatzleute) für die alle In- und Auslandsstudios.

Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen ZDF-Pensionskassenmitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Wahlvorschläge, also eine Aufstellung der Kandidaten, erfolgen seitens der im Hause vertretenen Gewerkschaften sowie unter bestimmten Voraussetz- ungen wahlberechtigte Mitglieder der Pensionskasse. Unsere VRFF-Kandidat- (inn)en bilden ein kompetentes Team, das sich Ihnen am 15. Mai zur Wahl stellt.

Woher weiß ich, ob ich wahlberechtigt bin?
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer(innen) werden vom Wahlausschuss der Pensionskasse angeschrieben. Zudem gibt es die Möglichkeit, Einblick ins Wählerverzeichnis des Wahlausschusses zu erhalten. Für die Kolleg(inn)en der Wahlgruppe II liegt das Wählerverzeichnis in den jeweiligen Studios aus.

Liste 3 – die richtige Wahl!